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Ausbildung Brandoberinspektoranwärter*innen

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfügt über die größte Berufsfeuerwehr des Landes und liegt direkt an der Ostsee. Sie ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.

Zugangsvoraussetzungen:

Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Die Ausbildung besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten und endet mit der Laufbahnprüfung.

In den Vorbereitungsdienst darf nur eingestellt werden:

  • wer das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • wer Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • bei wem die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 14 Abs. 3 Ziff. 2b LBG M-V vorliegen,
  • wer einen Führerschein der Klasse B besitzt - die Berechtigung zum Führen von LKW (Klasse C und/oder CE) ist von Vorteil, aber nicht zwingend,
  • wer ein Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze oder ein anderes mindestens gleichwertiges Schwimmabzeichen besitzt,
  • wer für den Dienst in der Feuerwehr nach amtsärztlichem Gutachten tauglich ist - insbesondere die nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen festzustellende Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen.

      Die oben genannten Voraussetzungen müssen bis spätestens zum Einstellungstermin erfüllt sein.

      Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber*innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Abs. 8 des Soldatenversorgungsgesetzes. Eine Kopie bzw. ein Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

      Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

      • Bewerbungsanschreiben,
      • tabellarischen Lebenslauf mit lückenlosem schulischen und beruflichen Werdegang,
      • Kopie des höchsten Bildungsabschlusses,
      • Nachweis über die Voraussetzungen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 14 Abs. 3 Ziff. 2b LBG M-V
      • Kopie des Führerscheins,
      • Kopie des Deutschen Schwimmabzeichens oder eines vergleichbaren Schwimmabzeichens,
      • Bescheinigung über den Masernschutz

      Des Weiteren senden Sie bitte den ausgefüllten Anamnesebogen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Brandoberinspektorausbildung" an das Gesundheitsamt Rostock, Paulstraße 22, 18055 Rostock.

      Bewerber*innen, die sich ehrenamtlich, z. B. in einer Feuerwehr, gesellschaftlich engagieren, können im Auswahlverfahren bei ansonsten gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt werden.

      Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach bestandener Laufbahnprüfung ist beabsichtigt, die Anwärter*innen in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen.

      Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die/den mitziehende*n Partner*in, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.

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      Bewerbungsfrist

      12.01.2025

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      Ausbildungsbeginn

      01.10.2025

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      Wichtige Termine

      Sporttest: KW 8

      Online-Test: KW 9

      Auswahlgespräche: KW 13

      Da diese Termine wesentliche Stufen im Auswahlverfahren sind, planen Sie diese Termine bitte ein. Bei zwingend erforderlichen Terminänderungen unsererseits informieren wir Sie umgehend.

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      Ansprechpartner*innen

      personalrechtliche Belange
      SG Personal- und Dienstrecht
      Tel.: +49 381 381-3986/ 3987/ 3988 / 3989
      E-Mail: personal.feuerwehr@rostock.de


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      Vertragsart

      Beamtenverhältnis auf Widerruf

      Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, werden im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt.

      Kosten im Zusammenhang  mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.

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