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Saisonkraft (m/w/d) Kommunaler Ordnungsdienst

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht für den Zeitraum vom 01.05.2025 bis zum 30.09.2025 zur saisonalen Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) mehrere Mitarbeiter/innen (m, w, d) im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung.


Aufgabengebiet:

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Feststellen von Ordnungswidrigkeiten
  • Entscheiden über kostenpflichtige Verwarnungen
  • Aussprechen von mündlichen Verwarnungen bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten

Voraussetzungen:

  • allgemeine Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht
  • belastbare Persönlichkeit mit gutem mündlichen Ausdruck und Durchsetzungsfähigkeit
  • Außendiensttätigkeit und Einsatz insbesondere an Wochenenden
  • Führerschein Klasse B und Fahrpraxis

Entgelt:
Stundenlohn in Höhe von 14,50 EUR

Rahmenbedingungen:
• Einsatz im Vertragszeitraum vorwiegend an zwei Wochenenden im Monat / max. 8 Stunden pro Einsatztag
• Einsatzorte insbesondere in Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide
• mehrtägige Einweisung in das Aufgabengebiet ist erforderlich

Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.

Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.

WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE
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Bewerbungsfrist

31.05.2025

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Tätigkeitsaufnahme

01.05.2025

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Vertragsart

Vollzeit, befristet 

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Ansprechpartner

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!

Jonas Schwarz
Tel. 0381 381-1328

Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.

Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.

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