Sachbearbeiter*in Unterhaltsvorschuss
Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt o. g. Planstelle im Jugendamt dauerhaft zu besetzen:
Wir suchen eine*n Mitarbeiter*in für folgende Aufgaben:
- Beratung der Antragsteller*innen über Anspruchsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Unterhaltsverpflichteten über deren Verpflichtung zur Unterhaltszahlung
- selbstständige Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltsvorschussleistungen
- Überwachung laufender Bewilligungen/monatliche Zahlbarmachung sowie Entscheidung über Weiterbewilligung, Einstellung oder Rückforderung von Leistungen Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen
- Bearbeitung von Erstattungen anderer Leistungsträger
- Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten durch regelmäßige Prüfung und
Berechnung
- Sicherung und Durchsetzung der Rückzahlungsansprüche durch Einleiten des gerichtlichen Beschlussverfahrens, Erstellen der Antragsschriften (Erstfestsetzungs-, Abänderungs-, Auskunfts- und Stufenanträge) und selbstständige Wahrnehmung von Gerichtsterminen
- Beantragen von Titelumschreibungen bei Gerichten, Notaren und Urkundspersonen der Jugendämter
- Durchführen der Klage auf Herausgabe des Unterhaltstitels beim Berechtigten vor
dem Amtsgericht, einschl. Prozessvertretung
- Durchführen von Feststellungsklagen in Insolvenzverfahren, einschließlich Prozessvertretung
- Einleiten von Strafermittlungsverfahren bei Verletzung der Unterhaltspflicht und Wahrnehmen von Zeugenterminen
- Bearbeitung und Prüfung von Widersprüchen
Voraussetzungen, die Sie mitbringen:
- Fachhochschulabschluss Öffentliche Verwaltung, Fachrichtung allgemeiner Dienst (Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) bzw. Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung) oder abgeschlossenes Fachhochschulstudium auf dem Gebiet der Sozialwissenschaften oder abgeschlossene Fortbildung zum*r Verwaltungsfachwirt*in oder Abschluss als Dipl.-Jurist*in oder sonstige Beschäftigte, die auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
- umfassende Rechtskenntnisse auf den Gebieten Unterhaltsvorschussgesetz einschließlich der Richtlinien zur
• Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz,
• Gerichtskostengesetz, BGB, Sozialgesetzbuch I-XII und Familienrecht
- hohe Initiativbereitschaft und Eigenständigkeit
- analytisches Denkvermögen, ausgeprägte Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen und Gesprächskompetenz
- hohes Maß an Verhandlungsgeschick
- wirtschaftliches Denken und Handeln
- Flexibilität, Stresstoleranz und Teamfähigkeit
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVöD mit der Entgeltgruppe 9c TVöD bewertet. Zudem bieten wir:
• sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• individuelle Personalentwicklung
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• flexible Arbeitszeiten
• Leistungsentgelt (§ 18 TVöD-VKA)
• Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA) • Jahresurlaub 30 Tage
• betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
•DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%)
• Standortsicherheit Rostock
• Dienstradleasing
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt werden.
Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region
Rostock
wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten,
Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.
WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE
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Bewerbungsfrist
29.09.2023
Tätigkeitsaufnahme
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsart
Vollzeit, unbefristet
Ansprechpartner
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Herr Jonas Schwarz Tel. 0381 381-1328
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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