Ausbildung Brandoberinspektoranwärter*innen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfügt über die größte Berufsfeuerwehr des Landes und liegt direkt an der Ostsee. Sie ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.
Zugangsvoraussetzungen:Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Die Ausbildung besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten und endet mit der Laufbahnprüfung.
In den Vorbereitungsdienst darf nur eingestellt werden:
- wer das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- wer Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- bei wem die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 14 Abs. 3 Ziff. 2b LBG M-V vorliegen,
- wer mindestens ein einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgelossenes Hochschulstudium in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung nachweist,
- wer einen Führerschein der Klasse B besitzt - die Berechtigung zum Führen von LKW (Klasse C und/oder CE) ist von Vorteil, aber nicht zwingend,
- wer ein Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze oder ein anderes mindestens gleichwertiges Schwimmabzeichen besitzt,
- wer für den Dienst in der Feuerwehr nach amtsärztlichem Gutachten tauglich ist - insbesondere die nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen festzustellende Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen.
Die oben genannten Voraussetzungen müssen bis spätestens zum Einstellungstermin erfüllt sein.
Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber*innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Abs. 8 des Soldatenversorgungsgesetzes. Eine Kopie bzw. ein Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:- Bewerbungsanschreiben,
- tabellarischen Lebenslauf mit lückenlosem schulischen und beruflichen Werdegang,
- Kopie des höchsten Bildungsabschlusses,
- Kopie des Führerscheins,
- Kopie des Deutschen Schwimmabzeichens oder eines vergleichbaren Schwimmabzeichens,
- Bescheinigung über den Masernschutz
Des Weiteren senden Sie bitte den ausgefüllten Anamnesebogen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Brandoberinspektorausbildung" an das Gesundheitsamt Rostock, Paulstraße 22, 18055 Rostock.
Bewerber*innen, die sich ehrenamtlich, z. B. in einer Feuerwehr, gesellschaftlich engagieren, können im Auswahlverfahren bei ansonsten gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt werden.
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach bestandener Laufbahnprüfung ist beabsichtigt, die Anwärter*innen in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen.
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die/den mitziehenden Partner*in, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.
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Bewerbungsfrist
13.05.2024
Ausbildungsbeginn
01.10.2024
Wichtige Termine23.05.2024 Sporttest
24.05. - 29.05.2024 Online-Test
05. oder 06.06.2024 Assessment-Center
Da diese Termine wesentliche Stufen im Auswahlverfahren sind, planen Sie diese Termine bitte ein.
Bei zwingend erforderlichen Terminänderungen unsererseits informieren wir Sie umgehend.
Ansprechpartner*innen
personalrechtliche Belange
SG Personal- und Dienstrecht
Tel.: +49 381 381-3986/ 3987/ 3988
E-Mail: personal.feuerwehr@rostock.de
Vertragsart
Beamtenverhältnis auf Widerruf
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, werden im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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