Fallmanager/-in Jugendsozialberatung (m/w/d)
Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt o. g. Planstelle im Jugendamt, Abteilung Besondere Soziale Dienste/Jugendhilfe befristet für die Dauer der Abwesenheit der Stelleninhaberin bis zum 31.12.2027 (vorbehaltlich der Mittelzusage des Bundes ggf. bis 31.12.2028) in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen:
Wir suchen eine/-n Mitarbeiter/-in für folgende Aufgaben:
- Beraten und Unterstützen von Jugendlichen und deren Familien sowie jungen Volljährigen, insbesondere zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie zu den Leistungen angrenzender Gesetzgebungen (SGB II, SGB III, SGB IX; SGB XII)
- Unterstützen und Begleiten von Übergangsprozessen junger Menschen bzw. junger Volljähriger und deren Nachbetreuung ins Erwachsenenalter, Übergang Schule-Beruf usw.
- Mitwirkung im ESF geförderten Modellprojekt „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ im Rahmen von Care Leaver-Betreuung
- Führen und Koordinieren der Hilfeplanprozesse im Einzelfall
- Beratung und Clearing im Rahmen der Fallanamnese
- Mitarbeiten in den Beratungen nach dem Hilfeplanverfahren und Fallbegleitung
- qualifizierte Verweisberatung zu sozialen Dienstleistungen und Leistungsträgern
- Durchführen von rechtskreisübergreifenden Fallberatungen
- regelmäßige und verbindliche Teilnahme an rechtskreisübergreifenden Arbeitsgruppen und themenbezogenen Projekten
- Zusammenarbeit mit freien Trägern, Schule und im Einzelfall Arbeitgebern sowie weiteren Kooperationspartnern
- Beraten der Mitarbeiter/-innen (m,w,d) anderer Rechtkreise, insbesondere zu den Leistungen der Jugendhilfe
- Außendiensttätigkeit im Rahmen der Aufgabenerfüllung
- einzelfallbezogene Sozialarbeit, aufsuchende Jugendsozialarbeit
Voraussetzungen, die Sie mitbringen:
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium im Bereich der Sozialen Arbeit oder
(Sozial-) Pädagogik (z. B. Diplom- (Sozial-) Pädagogin / Pädagoge (FH) (m/w/d) bzw. Bachelor of Arts (B. A.) Soziale Arbeit)
- vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Sozialgesetzbuch VIII, wünschenswert Kenntnisse im Umgang mit den Sozialgesetzbüchern II, III, IX, XII
- Berufserfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Volljährigen
- Erfahrungen im Bereich der Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung sowie angrenzender Arbeitsbereiche wünschenswert
- Erfahrungen im Bereich Case Management, Beratung/Clearing vorteilhaft
- sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen, Mailprogramm und Internet
- Teamfähigkeit, hohe soziale Kompetenz und Engagement
- gute rhetorische Fähigkeiten und sicheres Auftreten
- Bereitschaft zur Superversion
- hohe psychische Belastbarkeit und Flexibilität
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVöD mit der Entgeltgruppe S 12 TV Sozial- und Erziehungsdienst bewertet. Zudem bieten wir:
• sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• flexible Arbeitszeiten
• Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
• Jahresurlaub 30 Tage
• betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
• DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%)
• Standortsicherheit Rostock
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber/-innen (m,w,d) die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerber/-innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region
Rostock
wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten,
Jobperspektiven für den/die mitziehende/n Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.
WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE
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Bewerbungsfrist29.08.2025
Tätigkeitsaufnahme
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsart
Vollzeit, befristet
Ansprechpartner
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Jonas Schwarz Tel. 0381 381-1328
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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