Sachbearbeiter/-in II Allgemeines Aufenthaltsrecht (m, w, d)
Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt o.g. Planstelle unbefristet in Vollzeit mit 39 Wochenstunden im Stadtamt, Abteilung Migrationsamt zu besetzen. Die Stelle ist nicht teilzeitfähig. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.
Wir suchen eine / einen Mitarbeiter/-in (m, w, d) für folgende Aufgaben:
- Bürger/innenverkehr (Beratung, Antragsentgegennahme)
- Bearbeiten und Entscheiden von Anträgen auf Aufenthaltstitel (u.a. Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte), Einreiseverfahren, Duldungen oder Aufenthaltsbeendigung sowie Erstellen von Strafanzeigen und Haftanträgen
- Bearbeiten von Ablehnungen, Widersprüchen und Fertigen von Stellungnahmen in Gerichtsverfahren
- Selbstständiger Schriftwechsel mit Antragsteller/innen (m,w,d), Firmen und zu beteiligenden Behörden/ Institutionen (z.B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auslandsvertretungen, Justizbehörden etc.) sowie anderen öffentlichen Stellen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Voraussetzungen:
- (Fach)Hochschulabschluss Öffentliche Verwaltung, Fachrichtung Allgemeiner Dienst (Dipl. Verwaltungswirt/-in (m, w, d) bzw. Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung) oder (Fach)Hochschulabschluss für den Polizeivollzugsdienst (Bachelor of Arts) oder ein abgeschlossenes Studium der Rechts- oder Verwaltungswissenschaften oder als Dipl.-Finanzwirt/-in (m, w, d) oder der erfolgreiche Abschluss des Fortbildungslehrganges zur /zum Verwaltungsbetriebswirt/-in bzw. Verwaltungsfachwirt/-in (m, w, d) oder ein erfolgreich absolvierter Angestelltenlehrgang II oder ein anderes geeignetes abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium mit hohem rechtlichem Anteil
- Kenntnisse im Ausländer- und Aufenthaltsrecht wünschenswert
- Erfahrungen in einer Ausländerbehörde wünschenswert
- Affinität zu den Themen Migration und Integration
- kundenorientiertes Arbeiten, sicheres Auftreten
- Selbständigkeit, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein
- teamorientierte Arbeitsweise
- Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen bei Beratungsgesprächen und Gesprächsführungen
- Kenntnisse der englischen Sprache; weitere Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert
- Deutschkenntnisse auf C1-Sprachniveau
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVöD, Entgeltgruppe 11 bewertet. Zudem bieten wir:
• sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• individuelle Personalentwicklung
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• flexible Arbeitszeiten
• 30 Tage Jahresurlaub
• Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
• betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
• DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%)
• Standortsicherheit Rostock
• Dienstradleasing
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber/-innen (m,w,d), die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerber/-innen (m, w, d), die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. Weitere Informationen unter:
WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE
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Bewerbungsfrist19.11.2025
Tätigkeitsaufnahme
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsart
Vollzeit, unbefristet
Ansprechpartner
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Bärbel Seemann Tel. +49 381 381-1319
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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