Leitung der Geschäftsstelle des Migrantenrates (m,w,d)Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum 01.01.2026 die o.g. Planstelle im Amt Büro der Oberbürgermeisterin dauerhaft in Teilzeitbeschäftigung (50 v.H.) zu besetzen: Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist eine familienfreundliche, weltoffene und grüne Hafenstadt, die zentral zwischen Berlin, Hamburg, Kopenhagen und Stettin direkt an der Ostsee liegt. Unsere lebendige und dynamische Großstadt mit ca. 211.000 Einwohner/innen (m,w,d) verbindet Urbanität und attraktives Urlaubsflair mit langen Sandstränden und der Seenlandschaft des Hinterlands. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist. Das Büro der Integrationsbeauftragten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht eine engagierte und motivierte Persönlichkeit für die Leitung der Geschäftsstelle des Migrantenrates. Wir möchten Menschen mit eigener Migrationsbiografie ausdrücklich ermutigen, sich auf die Stelle der Geschäftsleitung des Migrantenrates zu bewerben. Das Aufgabengebiet umfasst:
Voraussetzungen, die Sie mitbringen:
Entgelt: Zudem bieten wir: Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die mitziehende Partnerin/den mitziehenden Partner (m,w,d), Freizeitaktivitäten und vieles mehr WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE |
Bewerbungsfrist21. September 2025
Tätigkeitsaufnahmezum 01. Januar 2026 VertragsartVollzeit, unbefristet AnsprechpartnerIhre Fragen beantworten wir Ihnen gerne! Jonas Schwarz Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. |
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