Familienhebamme/ Familien,- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (m, w, d)
Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt o.g. Planstelle im Rahmen einer Krankheitsvertretung befristet gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG in Teilzeit mit 75 v.H. eines Vollzeitbeschäftigten (29,25 Wochenstunden) in der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt zu besetzen. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist. Wir, das Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, sind 19 Mitarbeitende, die als medizinische Fachangestellt/innen (m,w,d), Ärzt/innen (m,w,d), Krankenschwestern, Familiengesundheitskinderkrankenpfleger/innen (m,w,d) die gesetzlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllen. Unser gemeinsamer Auftrag bietet verschiedene Schnittflächen, welche durch die fachliche und auch individuelle Qualifikation belebt werden. Aktuell liegt ein zusätzlicher Fokus im Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit unter dem Aspekt der Verbesserung der kindlichen Entwicklungskompetenzen. Im Bereich der Frühen Hilfen bieten wir sowohl häusliche Unterstützung als auch eine Mütter- Väter-Beratung für Familien mit sehr kleinen Kindern an.
Der Tätigkeitsbereich umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
- Anbieten und Durchführen von aufsuchenden Hilfen bei verpassten Vorsorgeuntersuchungen
- Ermitteln von Bedarfen und Durchführen der Mütter-Väter-Beratungen sowie Kriseninterventionen vor Ort
- Durchführen von Hausbesuchen oder Gesprächen im Gesundheitsamt zur Bedarfsfeststellung
- Beraten zu Angeboten/Hilfen/Unterstützungsmöglichkeiten/Inhalt und Zweck der Vorsorgeuntersuchungen sowie Erkennen potenzieller Kindeswohlgefährdung (Anfangsverdacht)
- Weiteres Betreuen nach Bedarfsermittlung und Beratungsgesprächen (z.B. zu belastend erlebten Situationen, Umgang mit behinderten oder chronisch kranken Kindern, Beziehungsgestaltung zum Säugling oder Kleinkind, Informationen u. Befähigung zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familie, Elternsein, Neuorganisation des Alltags mit Kind, Abbau von Unsicherheiten und Ängsten, Ernährung und Pflege von Babys und Kleinkindern, gesundem und sicherem Babyschlaf (SIDS- Risiko), Verletzungsprävention, gesetzlichen Leistungen und weiteren unterstützenden Maßnahmen und/oder gezielte Vermittlung/ Kontaktaufnahme zu Therapeut/innen (m,w,d), Behörden und Beratungsstellen und Hilfestellung beim Erstellen von Anträgen sowie Begleitung bei Besuchen von Ärzt/innen (m,w,d))
- Aktivieren der Ressourcen werdender Familien und Eltern(teile) sowie anderer primärer Bezugspersonen und deren angemessenes Unterstützen, Beraten und Begleiten in belastenden Lebenssituationen
- Erstellen von Dokumentationen
- Mitwirken bei der Netzwerkarbeit (Arbeitskreise, Fachaustausch, Zusammenarbeit intern/extern)
Ihr Profil:
- abgeschlossene Ausbildung bzw. abgeschlossenes (Fach)Hochschulstudium der Hebammenwissenschaften oder Hebammenkunde (B.Sc.) oder abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (m,w,d)
- Zusatzqualifikation in Frühen Hilfen (Zertifikatslehrgang der Bundesstiftung Frühe Hilfen) zur Familienhebamme (m,w,d) oder Familien,- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (m,w,d)
- berufliche Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Familien
- Erfahrungen in der psychosozialen Beratung wünschenswert
- Kenntnisse über Kindeswohlgefährdung und Gefährdungsbeurteilung: Bundeskinderschutzgesetz (KKG Art. 1 – Gesetz zur Koop. und Information im Kinderschutz), SGB VIII § 8a, Art. 6 Abs. 2 GG, § 1666 BGB
- Kenntnisse über rechtliche Grundlagen: ÖGD-Gesetz M-V, Leitfaden der Bundesstiftung Frühe Hilfen, Sozialgesetzbücher (V – Gesundheitsleistungen; VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz; IX Rehabilitation u. Teilhabe; XII Sozialhilfe, Eingliederungshilfe), Infektionsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz (MuSchG; MuSchArbV)
- Medizinische Fachkenntnisse (FamHeb/FGKIKP)
- entwicklungspsychologische Kenntnisse (Eltern-Kind-Bindung), Kenntnisse über frühkindliche Entwicklung und Regulationsstörung
- Kommunikationsfähigkeit, psychische Belastbarkeit
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVöD, Entgeltgruppe 9c bewertet. Als attraktive Arbeitgeberin bieten wir:
• sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeit
• familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
• betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
• DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%)
• Standortsicherheit Rostock
• Jahresurlaub in Höhe von 30 Tagen, im Einstellungsjahr evtl. anteilig Zum Zeitpunkt der Einstellung ist der Nachweis einer Masernimmunität gemäß Infektionsschutzgesetz zu erbringen (nach 1970 geborene Personen) sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 2 b) BZRG vorzulegen.
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber/innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt werden.
Bewerber/innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die mitziehende Partnerin/den mitziehenden Partner (m,w,d), Freizeitaktivitäten und vieles mehr
WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE
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Bewerbungsfrist12.04.2026
Tätigkeitsaufnahme
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsart
Teilzeit, befristet
Ansprechpartner
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Bärbel Seemann Tel. +49 381 381-1319
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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