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Ausbildung Brandmeisteranwärter*innen

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfügt über die größte Berufsfeuerwehr des Landes und liegt direkt an der Ostsee. Sie ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.

Zugangsvoraussetzungen:

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Die Ausbildung besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten und endet mit der Laufbahnprüfung.

In den Vorbereitungsdienst darf nur eingestellt werden:

    • wer das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    • wer Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
    • bei wem die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 14 Abs. 2 Ziff. 2b LBG M-V vorliegen,
    • wer eine für die Fachrichtung Feuerwehrdienst geeignete
      • Gesellenprüfung gemäß § 31 der Handwerksordnung oder
      • Abschlussprüfung im Sinne des § 37 des Berufsbildungsgesetzes oder
      • staatliche Prüfung im Sinne des § 5 des Notfallsanitätergesetzes oder
      • abgeschlossene Spezialausbildung, über deren Anerkennung die oberste Dienstbehörde entscheidet nachweist,
    • wer einen Führerschein der Klasse B besitzt - die Berechtigung zum Führen von LKW (Klasse C und/oder CE) ist von Vorteil, aber nicht zwingend,
    • wer ein Deutsches Schwimmabzeichen oder ein anderes mindestens gleichwertiges Schwimmabzeichen besitzt,
    • wer für den Dienst in der Feuerwehr nach amtsärztlichem Gutachten tauglich ist - insbesondere die nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen festzustellende Eignung zum Tragen von Umluft unabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen.

        Eine Ausbildung zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten oder zur/zum Notfallsanitäter*in ist wünschenswert.

        Die oben genannten Voraussetzungen müssen bis spätestens zum Einstellungstermin erfüllt sein.

        Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber*innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Abs. 8 des Soldatenversorgungsgesetzes. Eine Kopie bzw. ein Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

        Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

        • ein tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem schulischen und beruflichen Werdegang,
        • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses 
        • Nachweis über die Gesellenprüfung bzw. einen Nachweis über eine Abschlussprüfung im Sinne des § 37 des Berufsbildungsgesetz bzw. einen Nachweis über eine staatliche Prüfung im Sinne des § 5 des Notfallsanitätergesetzes
        • eine Kopie des Führerscheins,
        • eine Kopie des Deutschen Schwimmabzeichens mind. Bronze oder eines gleichwertigen Schwimmabzeichens,
        • Bescheinigung über den Masernschutz.

        Des Weiteren senden Sie bitte den ausgefüllten Anamnesebogen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Ausbildung Brandmeisteranwärter*in" an das „Gesundheitsamt Rostock, Paulstraße 22, 18055 Rostock“.

        Bewerber*innen, die sich ehrenamtlich, z. B. in einer Feuerwehr, gesellschaftlich engagieren, sowie Bewerber*innen, die die Berufsbezeichnung als Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in besitzen, können im Auswahlverfahren bei ansonsten gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt werden.

        Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach bestandener Laufbahnprüfung ist beabsichtigt, die Anwärter*innen in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen.

        Bewerbungen, die bis zum Bewerbungsstichtag unvollständig bleiben, werden für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

        Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die/den mitziehende*n Partner*in, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.

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        Bewerbungsfrist

        12.01.2025

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        Ausbildungsbeginn

        01.04.2026 / 01.10.2026

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        Wichtige Termine

        Sporttest: KW 8

        Online-Test: KW 9

        Auswahlgespräche: KW 13 


        Da diese Termine wesentliche Stufen im Auswahlverfahren sind, planen Sie diese Termine bitte ein.
        Bei zwingend erforderlichen Terminänderungen unsererseits informieren wir Sie umgehend.

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        Ansprechpartnerinnen

        personalrechtliche Belange
        SG Personal- und Dienstrecht

        Tel.: 0381 381 3986 / 3987 / 3988 / 3989
        E-Mail: personal.feuerwehr@rostock.de


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        Vertragsart

        Beamtenverhältnis auf Widerruf

        Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, werden im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.

        Mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren verbundene Kosten können nicht erstattet werden.


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