Gärtner:in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (Ausbildung)
Rostock – Die „Grüne Stadt am Meer“- Sie können aktiv dazu beitragen eine lebens- und liebenswerte Stadtlandschaft für diese und künftige Generationen zu erhalten und zu gestalten. Werden Sie Teil des Teams und legen mit der Ausbildung Gärtner:in den perfekten Grundstein für Ihren Einstieg im öffentlichen Dienst. Ihr Profil:
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Das Ausbildungsverhältnis beruht auf dem Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes (TVAöD) mit vielen Vorzügen (Jahresurlaub 30 Tage, Jahressonderzahlung, Zuschuss für Ausbildungsmittel). Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - die Stelle ist teilzeitfähig bis 35 Wochenstunden - Während der Ausbildung ist eine bis zu dreiwöchige bezahlte Freistellung zur Teilnahme an einem Auslandspraktikum (ERASMUS+-Programm) möglich. Wir bieten zahlreiche Qualifizierungsangebote und ausbildungsbegleitende Maßnahmen für Auszubildende während der Ausbildungszeit. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Ausländische Bewerbende müssen für eine Ausbildung mindestens Sprachniveau B 2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen GER) – alternativ den Test DAF oder DHS nachweisen.
Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die/den mitziehenden Partner:in, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. |
Bewerbungsfrist13.02.2025 Ausbildungsbeginn01.09.2025 wichtige TermineOnline-Test 14.02. - 27.02.2025 AnsprechpartnerinIhre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
SG Nachwuchsgewinnung und operative Personalentwicklung VertragsartAusbildung Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen, die bis zum Bewerbungsstichtag unvollständig bleiben, werden für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. |