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Sachbearbeiter*in Spülfeldbewirtschaftung

Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum 1. Januar 2025 o.g. Planstelle unbefristet und in Vollzeit (39 Wochenstunden) im Hafen- und Seemannsamt zu besetzen:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.


Wir suchen eine*n Mitarbeiter*in für folgende Aufgaben:

  • Bewirtschaften und Betreiben der hafen- und landseitigen Anlagen der industriellen Absetz- und Aufbereitungsanlage (IAA) Spülfelder Radelsee und Schnatermann nach den gesetzlichen Anforderungen
  • Planen, Ausschreiben und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen nach den Leistungsphasen der HOAI
  • Prüfen von Planungen und Gutachten unter Berücksichtigung geltender Normen, Richtlinien und Vorschriften bei Bauvorhaben der IAA
  • Wahrnehmen von Bauleitungsaufgaben
  • Prüfen von Nachtragsforderungen und Durchführen von Nachtragsverhandlungen
  • Erarbeiten von Programmstellungen für Investitionsvorhaben und Beantragen von Fördermitteln
  • Gewährleisten der Benutzbarkeit hafen- und landseitiger Anlangen der IAA Spülfelder Radelsee und Schnatermann
  • Absetzen und Verwerten von Nassbaggergut
  • Entwickeln von Marketingmaßnahmen und nachhaltiges Weiterentwickeln der IAA und Vermarkten der Ressourcen und Produkte

Voraussetzungen, die Sie mitbringen:

  • (Fach-)Hochschulabschluss im ingenieurs-, umwelttechnischen oder umweltwissenschaftlichen Bereich (z.B. Bauingenieurwesen, Wasserwirtschaft, Industrieller Umweltschutz, Umwelttechnik, Abfallwirtschaft u. Altlasten, Landeskultur und Umweltschutz, Umweltingenieurwesen oder eine inhaltlich vergleichbare Fachrichtung)
  • Erfahrungen im vorher genannten Aufgabengebiet wünschenswert
  • Kenntnisse im Umwelt- und Wasserrecht, insb. BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG, LUIG und Abfallrecht, WHG, LWaG, UVPG
  • Grundkenntnisse im Verwaltungs-, Fördermittel- und Vergaberecht
  • Kenntnisse zu einschlägigen DIN und Richtlinien bzgl. Bau und Konstruktion von Ingenieurbauwerken
  • hohe Arbeitssorgfalt
  • kooperativer und ergebnisorientierter Arbeitsstil
  • Führerschein Klasse B

Entgelt:
Die Planstelle ist nach TVÖD, Entgeltgruppe 11 bewertet.

Zudem bieten wir:
• sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• individuelle Personalentwicklung
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf • flexible Arbeitszeiten • Leistungsentgelt (§ 18 TVöD-VKA)
• Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
• Jahresurlaub 30 Tage (im Einstellungsjahr anteilig)
• betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
• DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%)
• Standortsicherheit Rostock
• Dienstradleasing

Informieren Sie sich auch gerne unter: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/hafen_und_seemannsamt/hafenbau_bewirtschaftung/baggergutmanagement/326861

Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.

Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.

WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE
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Bewerbungsfrist

16.10.2024

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Tätigkeitsaufnahme

zum 01. Januar 2025

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Vertragsart

Vollzeit, unbefristet 

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Ansprechpartner

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!

Bärbel Seemann
Tel. 0381 381-1319

Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.

Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.

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