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Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter (m,w,d) Bodenschutz bei Bauvorhaben

Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist ab dem 01.03.2025 eine Stelle im Amt für Umwelt- und Klimaschutz unbefristet und in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.


Wir suchen eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter (m, w, d) für folgende Aufgaben:

  • Betreuung der bodenkundlichen Baubegleitung
  • Begleitung von Untersuchungen zum Auf- oder Einbringen von Bodenmaterial
  • Prüfung von Verwertungs- und Entsorgungskonzepten
  • Anordnung von standortspezifischen Bodenschutzmaßnahmen
  • Prüfung bodenschutzrechtlicher Belange bei Bauvorhaben
  • Bewertung von Flächen unter Berücksichtigung von Bodenbelastungen bei Tiefbauvorhaben und Baugenehmigungsverfahren
  • Beratung und Abstimmung zu boden- und grundwasserschutzrechtlichen Erfordernissen mit entscheidungs- und umsetzungsrelevanten Institutionen, Behörden und Vorhabenträgern
  • Kontrolle und Durchsetzung des Bodenschutzrechts
  • Überwachung der Einhaltung von Auflagen und Anordnungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Vorortterminen und Kontrollen
  • Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen
  • Datenerfassung und –pflege im Bodeninformationssystem sowie im Altlastenkataster und Auskünfte nach UIG
  • Einpflegen von bodenkundlichen Untersuchungsergebnissen sowie Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, Altlastverdachtsflächen und Altlasten in die entsprechenden Datenbanken
  • Auskunftserteilung zur Zustandsbewertung eines Standortes sowie im Hinblick auf Verhaltens- und Bauvorsorge

Voraussetzungen, die Sie mitbringen:

  • abgeschlossenes (Fach)Hochschulstudium im Bereich Umweltwissenschaften, Umweltschutz, Umweltschutztechnik, Umweltingenieurwesen oder Chemie oder Geologie
  • umfassende Kenntnisse des BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG, EBV, TR LAGA, LAWA, UIG, VwVfG m-V
  • Kenntnisse im Bereich der analytischen Chemie bezogen auf Boden und Grundwasser
  • Berufserfahrungen im Umgang mit Bodenaushub
  • Erfahrungen im Umgang mit GIS wünschenswert
  • analytisches Denkvermögen, hohe Eigeninitiative und Lernbereitschaft sowie ergebnisorientierter und effizienter Arbeitsstil

Entgelt:
Die Planstelle ist nach TVÖD, Entgeltgruppe 11 bewertet.

Zudem bieten wir:
• sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• individuelle Personalentwicklung
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• flexible Arbeitszeiten
• Leistungsentgelt (§ 18 TVöD-VKA)
• Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
• Jahresurlaub 30 Tage
• betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
• DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%)
• Dienstradleasing
• Standortsicherheit Rostock

Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.

Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner/die mitziehende Partnerin (m,w,d), Freizeitaktivitäten und vieles mehr. Weitere Informationen unter:

WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE
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Bewerbungsfrist

24.02.2025

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Tätigkeitsaufnahme

01.03.2025

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Vertragsart

Vollzeit, unbefristet 

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Ansprechpartner

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!

Herr Jonas Schwarz
Tel. 0381 381-1328

Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.

Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.

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